Im Bereich Gesundheit ist es entscheidend, dass die richtigen Daten zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort sind. Im Notfall kann die Verfügbarkeit der Daten des:der Patient:in lebensrettend sein. Nicht nur für Ärztinnen und Ärzte ist das Stichwort die Telematikinfrastruktur, kurz TI. Auch für Heilmittelerbringer:innen wird die TI in den nächsten Jahren immer wichtiger. Die TI ermöglicht den Austausch und die Bereitstellung genau dieser relevanten Informationen. Doch nicht alles lässt sich dabei direkt nachvollziehen und Begriffe wie elektronischer Heilberufsausweis, elektronische Gesundheitskarte oder die elektronische Patientenakte werden oft durcheinander geworfen. Praxis-Profi klärt dich über die 15 wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur auf, damit du als Therapeut:in immer auf dem aktuellen Stand bist.
Gastbeitrag von Laura Pollmann
Telematikinfrastruktur
Unter der Telematikinfrastruktur, kurz TI, versteht man eine Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Sie beinhaltet alle technischen und organisatorischen Anteile. Die TI stellt eine Vernetzung aller Beteiligten des Gesundheitssystems dar und ermöglicht einen sicheren Austausch von Informationen: Ein organisationsübergreifender Datenaustausch.
Elektronische Gesundheitskarte
Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen seit 2015 Pflicht und ermöglicht eine automatische Aktualisierung von Versicherungsdaten, eine Speicherung elektronischer Notfalldaten und Medikationspläne.
Konnektor
Der Konnektor ist ein Gerät, welches das Primärsystem und die Kartenlesegeräte mit der zentralen Telematikinfrastruktur verbindet. Die Inbetriebnahme benötigt einen entsprechenden Zugangsdienst. Der Konnektor wird genutzt,um die Kommunikation zwischen Klientsystem, eGK, HBA/SMC und der zentralen TI zu verschlüsseln. Bei dem HBA handelt es sich um den Heilberufsausweis und bei dem SMC um die Security Module Card. Durch den HBA wird der:die Heilmittelerbringer:in als Angehörige:r der Berufsgruppe identifiziert. Die Security Module Card identifiziert eine Praxis als Einrichtung der TI. Somit ist der Konnektor ein Bindeglied zwischen der Leistungserbringerseite und der TI.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Einen Ersatz für Papierausweise stellt der elektronische Heilberufsausweis dar. Er weist zweifelsfrei die: den Angehörige:n der jeweiligen Berufsgruppe aus. Es handelt sich also um eine qualifizierte Signaturkarte im Gesundheitsbereich. Dem Inhaber oder der Inhaberin ist es möglich Nachrichten zu entschlüsseln und rechtssichere elektronische Unterschriften zu erstellen. Die Signaturen werden beispielsweise für das Versenden von eArztbriefen benötigt. Zwar ist der eHBA keine zwingende Voraussetzung für die Anbindung an die TI, sie ermöglicht jedoch die Nutzung verschiedener Anwendungen. Vor allem durch das E-Health Gesetz ist der eHBA von hoher Bedeutung. Das Gesetz lässt einen Zugriff auf personenbezogene Daten der Gesundheitskarte nur mit elektronischen Heilberufsausweis zu, um Missbrauch zu vermeiden und Datenschutz zu gewährleisten.
E-Health-Kartenterminal
Um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einzulesen, wird das E-Health-Kartenterminal benötigt. Sie ermöglichen eine Identifizierung von Arzt und Ärztin oder Therapeut:innen, wie auch von den Patienten und Patientinnen und der Praxis. Die Daten der eGK werden dauerhaft ergänzt und aktualisiert. Als Grundlage für die Nutzung eines TI-Kartenterminals sind ein gültiger Praxisausweis und eine Praxissoftware notwendig. Mobile E-Health-Kartenterminals sollten zur Verfügung stehen, wenn es sich um ausgelagerte Praxisstätten, Hausbesuche oder Besuche in Pflegeheimen handelt.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Das Pendant zur handschriftlichen Unterschrift stellt die qualifizierte elektronische Signatur dar. Sie ermöglicht eine elektronische Unterschrift unter einem eArztbrief. Für die Nutzung ist ein eHBA als Signaturkarte, ein Kartenterminal und eine Signatur-Software notwendig. Die Signaturen werden von EU-Mitgliedsstaaten untereinander anerkannt, wenn die Signaturen auf einem qualifizierten Zertifikat eines EU-Mitgliedstaates beruhen.

Der Datentransfer der Telematikinfrastruktur
Security Module Card Typ B (SMC-B-Karte)
Mit der Security Module Card Typ B wird eine Praxis als medizinische Einrichtung identifiziert und als Leistungserbringer in der TI registriert. Jede Gruppe des Gesundheitswesens erhält eine eigene Karte. Der Zugang wird zentral über das Gesundheitsberufsregister verwaltet (eGBR). Die SMC-B-Karte ist vergleichbar mit einer SIM-Karte. Sie wird in das Kartenterminal eingesteckt und per PIN freigeschaltet. Als analoge Begriffe sind der Praxisausweis, der Institutionsausweis oder die Institutionskarte zu nennen.
Virtuelles Privates Netzwerk (VPN)
Ein geschlossenes Kommunikationsnetz mit modernen Verschlüsselungstechnologien wird VPN genannt. Es ermöglicht einen Zugang zur TI, wofür jedoch ein VPN-Zugangsdienst notwendig ist. Dieser VPN-Zugang muss von der gematik zertifiziert und freigegeben werden Das ist vergleichbar mit einem Internetprovider. Es handelt sich also um eine Absicherung hochsensibler medizinischer Daten im digitalen Datenverkehr.
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Das Versichertenstammdatensystem steht für die Bereitstellung und Pflege der Stammdaten der Versicherten in der TI. Die Fachanwendung der TI ist für die Onlineprüfung- und Aktualisierung der Versichertenstammdaten verantwortlich. Die Daten einer Person, die über einen längeren Zeitraum unverändert bleiben, wozu der Name, das Geburtsdatum und der Wohnort zählen, werden im VSDM festgehalten. Die Informationen der eGK werden mit den Informationen abgeglichen, die bei der Krankenkasse vorliegen. Sollte es dabei zu keinen Übereinstimmungen kommen, so werden diese Informationen aktualisiert und geändert. Das Versichertenstammdatenmanagement beinhaltet das dezentrale Fachmodul VSDM, den Intermediär VSDM, sowie Schnittstellen und Kommunikation zu den Fachdiensten VSDM und den Primärsystemen.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Akte. Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über eine Patientin oder einen Patienten werden in der elektronischen Patientenakte dokumentiert. Dabei kann auch auf Daten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen zugegriffen werden. Dazu zählen unter anderem Notfalldaten, der Medikationsplan oder Arztbriefe. Außerdem können der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder, wie auch der Impfausweis und das Zahn-Bonusheft in der ePA gespeichert werden. Den Patienten:innen ist es freigestellt auch eigene Daten, wie Blutzuckermessungen, wie in ein Tagebuch einzutragen. Es handelt sich um eine freiwillige Anwendung der eGK und der Zugriff ist für Versicherte über ein mobiles Endgerät oder über einen Desktop PC möglich.
E-Verordnung/E-Leistungsnachweis bzw. E-Rezept
Das E-Rezept stellt den Ersatz für das bisherige Papierrezept dar. Es handelt sich um eine Pflichtanwendung, um verschreibungspflichtige Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen. Die E-Rezepte können damit sowohl direkt in der Praxis, als auch aus der Ferne ausgestellt werden und somit auch in der herkömmlichen, wie auch in der Online-Apotheke eingelöst werden. Die Erweiterung des E-Rezeptes stellt die Einführung weiterer ärztlicher, wie auch psychotherapeutischen Verordnungen der Regelversorgung dar. Neben der Verordnung von Schmerzmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln, zählen zu den Erweiterungen die Verordnung ambulanter Krankenpflege und Soziotherapien in elektronischer Form. Elektronisch ausgestellt werden können auch Verbandsmittel, von Harn- und Blutteststreifen, von Medizinprodukten und von bilanzierten Diäten bis hin zur enteralen Ernährung.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Um Arztbriefe sicher zu übermitteln, wird die Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, als Übermittlungsverfahren verwendet. Der Austausch findet über ein sicheres E-Mail-Verfahren statt und ist mit und ohne Anhang möglich. Es können Befunde, Bescheide, Abrechnungen und Röntgenbilder über die TI ausgetauscht werden. Die Nutzung von KIM wird finanziell gefördert, wenn der elektronische Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur verwendet wird. Die für den Anschluss der TI erstatteten Anschluss- und Betriebskosten erhöhen sich um die Pauschale pro Übermittlung eines elektronischen Briefes. Die Einzelheiten zu den Anforderungen an ein sicheres elektronisches Verfahren und an ein informationstechnisches System sind in einer Richtlinie festgelegt.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Das Notfalldatenmanagement ist für das Handling der Informationen vorgesehen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten angelegt sind und bei der Notfallversorgung zur Anwendung kommen. Dazu zählen Informationen über Diagnosen, Arzneimittel, Allergien oder auch einer Schwangerschaft. Aber auch die Kontaktdaten von Notfallkontakten und behandelnden Ärzten:innen sind für das NFDM relevant. Für das NDFM besteht die Möglichkeit der Aktivierung von einem PIN, um die Daten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Grundlegend ist die PIN beim NFDM zwar deaktiviert, jedoch kann dies von der Versicherten geändert werden. Damit ist die Anlegen und die Aktivierung der Daten nur mit PIN-Eingabe möglich. Handelt es sich jedoch um eine Notsituation, so können die Informationen auch ohne PIN ausgelesen werden.
E-Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und kann im Praxisverwaltungssystem übernommen, gespeichert und aktualisiert werden. Der eMP enthält Informationen über aktuelle Medikamente und deren Wirkstoffe, wie auch die Dosis und den Einnahmegrund. Auch Medikamente der Vergangenheit, Allergien und Unverträglichkeiten sind im eMP festgehalten. Jedoch erhält nur jede:r Patient:in einen E-Medikationsplan, wer mindestens drei verordnete systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig über einen Zeitraum über 28 Tage einnimmt. Die Nutzung ist freiwillig und benötigt eine Zustimmung für die Erstellung, Aktualisierung und Löschen des eMP.
Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)
Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz steht für eine durchgängige elektronische Informationsverarbeitung und für auftretende Infektionskrankheiten. Diese werden an die Verantwortlichen der Gesundheitsämter, die Landesbehörden und an das RKI weitergegeben.
Um das Gesundheitswesen weiter zu digitalisieren, kannst du das Wissen unseres Glossars über die Telematikinfrastruktur nutzen und ein Teil des Gesundheitswesens werden, das Zukunft schreibt. Praxis-Profi macht es sich weiter zur Aufgabe, dich über neue Anwendungen und Begriffe aufzuklären. Denn: Als Akteur:in des Gesundheitswesens sind Sicherheitsstandards von besonderer Bedeutung. Auch in Zukunft stehen wir dir dabei zur Seite.

Über die Autorin
Laura Pollmann studiert Medien- und Kommunikationsmanagement und schreibt als freie Texterin für verschiedene Zeitungen und Blogs.