Seit dem 01. August 2021 gilt ein neuer Rahmenvertrag in der Physiotherapie. Der Vertrag gilt bundesweit und regelt unter anderem steigende Vergütungen und die Voraussetzungen für medizinische Leistungen. Was du als Physiotherapeut:in zum neuen Rahmenvertrag Physiotherapie 2021 wissen musst, haben wir von Praxis-Profi uns einmal genauer angeschaut.
Gastbeitrag von Lena Janßen
Zwischen welchen Parteien wurde der neue Rahmenvertrag in der Physiotherapie geschlossen?
Bereits am 13. Juli wurde ein neuer Rahmenvertrag Physiotherapie 2021 beschlossen. An den Verhandlungen waren der Spitzenverband der Krankenkassen Berlin, der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK Bochum, der Deutsche Verband für Physiotherapie e.V. Köln, der VDB-Physiotherapieverband e.V. Berlin und der Verband Physikalische Therapie - Vereinigung für die psychotherapeutischen Berufe (VPT) e.V. Hamburg beteiligt. Am 01. August 2021 trat der neue Vertrag dann in Kraft.
Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) steht festgeschrieben, dass die oben genannten Parteien neue Rahmenverträge miteinander aushandeln müssen, die dann bundeseinheitlich gelten. Während der Verhandlungen zum neuen Physiotherapie Rahmenvertrag für 2021 waren sich die Verbände jedoch nicht immer einig. Im September 2020 wurden die Verhandlungen erstmals ergebnislos abgebrochen und im März 2021 endete das darauffolgende Schiedsverfahren mit keinem befriedigenden Ergebnis. Zwei der Verbände klagten sogar gegen den Schiedsspruch. Der Streitpunkt: Die einzelnen Parteien konnten sich nicht auf eine Vergütungserhöhung der Leistungen im Zusammenhang mit einem erhöhten Zeitaufwand einigen.
Zu guter Letzt konnten sich die Verbände auf die wesentlichen Vertragsinhalte einigen. Über die strittigen Punkte und die Preise für eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Versorgung entschied die Schiedsstelle.
Welche Änderungen umfasst der neue Rahmenvertrag?
Zuallererst verschaffen wir dir hier einen Überblick über die Inhalte des neuen Rahmenvertrags der Physiotherapie:
In den folgenden Bereichen kommen Veränderungen für dich als Physiotherapeut:in:
- 1Neue Preise:
Seit dem 01. August gelten für deine Leistungen neue Preise. In der Übergangsphase vom August bis zum 30. November 2021 gilt eine Preiserhöhung von 26,67 Prozent. Ab dem 01. Dezember gilt dann eine fortbestehende Preiserhöhung von 14,09 Prozent. Bereits am 01. April 2021 wurde eine Preiserhöhung von 1,51 Prozent festgelegt, diese ist in den 14,09 Prozent enthalten. Abrechnen kannst du die neuen Preise seit dem 01. September 2021.
Des Weiteren gibt es eine neue Leistungsposition und zwar den „psychotherapeutischen Bericht auf schriftliche Anforderung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse oder der behandelnden Ärzt*innen”. Dieser Bericht wird mit 55 Euro entlohnt. - 2Die Praxiszulassung:
Der neue Rahmenvertrag legt für die Zulassung von Räumlichkeiten einer psychotherapeutischen Praxis die Größe von mindestens 23 Quadratmeter pro Therapeut:in fest. Dabei beträgt die minimale Raumhöhe 2,40 Meter. Außerdem wird eine Aufteilung der Praxisräumlichkeiten folgendermaßen festgelegt: 15 Quadratmeter für den KG Gruppenraum, acht Quadratmeter für die Kabine und 30 Quadratmeter für den KG-Geräteraum. - 3Verordnungen und Korrekturen:
Zukünftig können fehlerhafte Verordnungen einfacher korrigiert werden. Eine einmalige Korrektur kann seit dem 01. August im Laufe von drei Monaten kostenfrei erfolgen. - 4Gültigkeit der Verordnung und Abrechnungsfrist:
Nach der ersten Behandlung sind Verordnungen von bis zu sechs Behandlungseinheiten drei Monate gültig. Der Zeitraum verlängert sich auf sechs Monate bei mehr als sechs Einheiten. Die Dauer der einzelnen Unterbrechungen wird nicht mehr begrenzt. Wird der Zeitraum von drei oder sechs Monaten nicht überschritten, gibt es für Unterbrechungen währenddessen keine Vorgaben mehr. Spätestens neun Monate nach der letzten Behandlung sollten Verordnungen zur Abrechnung eingereicht werden. - 5Zuzahlungseinzug:
Patient:innen, die zu ihrer Behandlung zuzahlen müssen, müssen den vollen Behandlungspreis künftig direkt am ersten Behandlungstag zahlen. Dazu muss der:die Patient:in rechtzeitig informiert und eine Quittung über die erbrachte Leistung ausgestellt werden. Vom 01. August bis zum 30. November steigt auch der Zuzahlungsbeitrag um 10 Prozent pro Behandlung.
Alle ausführlichen Informationen zum neuen Rahmenvertrag in der Physiotherapie dazu findest du unter anderem hier.
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Was bedeutet der neue Rahmenvertrag für dich als Physiotherapeut:in und worauf solltest du jetzt besonders achten?
Zu Beginn solltest du den neuen Rahmenvertrag einmal gründlich lesen und verstehen, um zu entscheiden, ob du den Vertrag annehmen möchtest oder nicht. Dazu gehören auch die Vertragsanlagen, die du unter anderem hier finden kannst. Den gesamten Vertrag nach Paragraf 125 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches 5 kannst du hier herunterladen.
Solltest du bereits Inhaber:in einer eigenen Praxis sein, dann musst du den neuen Rahmenvertrag der Physiotherapie bis zum 01. Januar 2022 anerkannt haben, um deine Kassenzulassung nicht zu verlieren. Die Anerkenntniserklärung kannst du ausfüllen und dann per Post, E-Mail, etc. an deine zuständige ARGE schicken. Seit September ist die Einreichung bei der ARGE auch online möglich unter https://www.zulassung-heilmittel.de/ .
Indem du den neuen Rahmenvertrag als Physiotherapeut:in offiziell anerkennst, verpflichtest du dich zu einer gewissenhaften und sorgfältigen Umsetzung der neuen Verordnungen und Regeln. Du solltest dafür sorgen, den Vertrag stets einzuhalten. Wenn du die Anerkenntniserklärung nicht fristgerecht einreichst, dann läuft deine Kassenzulassung zum 01. Februar 2022 aus. Demnach dürftest du keine Therapien mehr durchführen.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den du beachten solltest, sind die neuen Preislisten. Dabei solltest du den Überbrückungszeitraum vom 01. August bis zum 30. November nicht vergessen. In dieser Zeit gilt eine andere Preiserhöhung (26,67 Prozent) als ab dem 01. Dezember 2021 (14,09 Prozent). Die Preislisten für den Überbrückungszeitraum August bis November sowie die Preislisten ab Dezember findest du hier. Über Preiserhöhungen und den Zuzahlungseinzug musst du deine Patient:innen rechtzeitig informieren. Zudem kannst du darüber informieren, dass Verordnungen von Ärzt:innen zukünftig, je nach verordneten Behandlungseinheiten, drei Monate oder sechs Monate in Anspruch genommen werden können und nach dieser Frist unverzüglich abgebrochen werden.
Gegebenenfalls musst du laut des neuen Rahmenvertrages deine Räumlichkeiten anpassen, sollten diese zu klein sein. Im Großen und Ganzen sollte sich in deinem Praxisalltag als Physiotherapeut:in durch den Vertrag aber nicht allzu viel verändern.

Über die Autorin
Lena Janßen ist freie Journalistin und hat bereits für SPIEGEL und andere etablierte Medien geschrieben. In ihren Artikeln widmet sie sich vorwiegend gesellschaftlichen Themen und der Aufklärung zum Thema mentale Gesundheit.