25. Februar 2022

Muster 13 richtig abrechnen – Diese Tipps solltest du beachten

Seit Januar 2021 wird bundesweit das neue Muster 13 zur Heilmittelverordnung genutzt. Mit der Einführung hat sich für dich als Heilmittelerbringer:in einiges verändert: Zum Beispiel kann direkt auf dem Formular festgehalten werden, welche Maßnahme verordnet wird. Natürlich gab und gibt es allerdings auch Hürden mit dem Muster 13. Wie wird es korrekt ausgefüllt, welche Angaben müssen drauf sein und worauf musst du bei der Abrechnung besonders achten? Darauf wirft Praxis-Profi in diesem Artikel einen genauen Blick und zeigt dir außerdem einen Weg, wie du die neue Heilmittelrichtlinie mit dem Muster 13 richtig abrechnen kannst. 

Rückblick zur neuen Heilmittelrichtlinie 2021 

Mit der Einführung der neuen Heilmittel-Richtlinie am 01.01.2021 hat sich für Leistungserbringer:innen in der Heilmittelbranche einiges geändert. Ein kurzer Rückblick: Bisher konnten Heilmittel über 3 verschiedene Muster verordnet werden. Muster 13 für physikalische und podologische Therapie, Muster 14 für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Muster 18 für Ergo- sowie Ernährungstherapie. Heute gibt es nur noch ein Muster, nämlich das Muster 13, auf dem Therapien aller Bereiche verordnet werden können. Diese Änderung soll vor allem die Prozesse zwischen Ärzt:innen und Heilmittelerbringer:innen vereinfachen und insgesamt die Verordnung von Heilmitteln entbürokratisieren.  

Auch gibt es mit der neuen Heilmittel-Richtlinie klare Vorgaben, die die komplizierte Regelfallsymptomatik auflösen. Zudem ist durch die Zusammenfassung von Diagnosegruppen auch der Heilmittelkatalog übersichtlicher und einfacher nutzbar geworden. Statt 22 gibt es nun nur noch 13 Diagnosegruppen und die Leitsymptomatik wird über gesonderte Ankreuzfelder angegeben.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick 

  • Verordnungen sind länger gültig (28 statt 14 Tage), Ausnahme ist dringlicher Behandlungsbedarf  
  • Es ist möglich, bis zu 3 vorrangige und 1 ergänzendes Heilmittel zu verordnen 
  • Verordnungen außerhalb des Regelfalls fallen weg 
  • Erst- und Folgeverordnungen entfallen 
  • Diagnosegruppe und Leitsymptomatik werden getrennt voneinander notiert 
  • Die Felder für das Tonaudiogramm sowie den Trommelfell- und Stimmbandbefund (ehemals Muster 14) fallen weg 

Insgesamt wurde mit dem Muster 13 angestrebt, die internen Prozesse der Praxen stärker zu unterstützen, weshalb die Felder der Verordnung so angeordnet sind, dass sie sich an den Workflow im Praxisalltag anpassen.  

Eigentlich sollte zeitgleich mit der neuen Heilmittelrichtlinie auch die Blankoverordnung eingeführt werden. Dadurch sollten Leistungserbringer:innen eine größere Handlungsfreiheit zugesprochen bekommen: Ärzt:innen sollen weiterhin Indikation und Verordnung vorgeben, allerdings können die Therapeut:innen dann die genaue Leistung, Dauer der Behandlung und Frequenz selbstständig bestimmen. Zunächst wurde die Einführung der Blankoverordnung allerdings auf den 30.09.2021 verschoben, momentan wird sie frühestens im April 2022 erwartet.  

Muster 13 richtig abrechnen

Das Muster 13 unterscheidet sich in einigen Punkten von den bisher genutzten Verordnungen. 

Herausforderungen bei der Abrechnung 

Weil das neue Muster 13 weniger bzw. andere Felder aufweist als die bisherigen Verordnungsmuster, stellten sich zu Beginn für Heilmittelerbringer:innen einige Herausforderungen. Dabei kam es vor allem auch auf Seiten der Ärzt:innen zu falschen oder fehlenden Angaben, sodass die Verordnungen nicht korrekt abgerechnet werden konnten. Zum Teil wurden im letzten Jahr ebenfalls noch alte Verordnungsmuster verwendet. Mittlerweile hat sich die Lage deutlich entspannt und nach einem Jahr mit den neuen Verordnungen sind sowohl Ärzt:innen als auch Therapeut:innen erprobt darin, mit dem Muster 13 umzugeben. Dennoch kann es an der ein oder anderen Stelle immer noch zu Fehlern kommen.  

Wir wollen dir an dieser Stelle noch einmal einen Überblick geben, auf welche Felder du beim Muster 13 vor der Abrechnung besonders achten solltest:  

  • Korrekte Angabe der Diagnose mit ICD-10-Code 
  • Korrekte Angabe des Heilmittels nach (neuem) Heilmittelkatalog 
  • Richtige Anzahl der Behandlungseinheiten 
  • Angabe, ob Hausbesuche verordnet werden, muss zwingend gemacht werden 
  • Stempel und Unterschrift des Arztes oder der Ärztin 

Unser Tipp: Bei fehlenden oder falschen Angaben des:der Ärzt:in kann eine Heilmittelverordnung korrigiert werden. Hierfür ist allerdings manchmal die erneute Unterschrift des:der Mediziner:in notwendig. Alle Angaben hierzu findest du in der Anlage 3 zur Heilmittelrichtlinie und ggf. in den rahmenvertraglichen Vereinbarungen deiner Berufsgruppe.  

Muster 13 richtig abrechnen – so geht's

Bei der Abrechnung des Musters 13 ist es letztlich entscheidend, ob du selbstständig mithilfe einer Praxisverwaltungssoftware oder durch Nutzung eines Abrechnungsdienstleisters abrechnest. Mittlerweile gibt es für beide Fälle eine gute Ergänzung, die dir die Abrechnung um ein Vielfaches erleichtert. Die Abrechnungssoftware thevea Starter hilft dir durch smarte Tools dabei, Fehler oder unvollständige Angaben auf deinen Verordnungen schnell zu erkennen, Korrekturen anzugehen und deine Abrechnung so lückenlos vorzubereiten.  

thevea eVO-Check und Scan-App unterstützen deine Abrechnung 

In thevea Starter integriert, kannst du mit dem eVO-Check in wenigen Sekunden prüfen, ob deine Verordnung richtig ausgefüllt ist oder ob möglicherweise Angaben fehlen. Das sorgt dafür, dass du insgesamt weniger Zeit für die Vorabprüfung deiner VO benötigst und schnell und sicher weißt, ob du ggf. eine Korrektur angehen musst oder ob alles korrekt ausgefüllt worden ist. Mit der kostenlosen thevea Scan-App geht das am einfachsten: Einfach die App auf deinem Smartphone öffnen, Barcode auf der Verordnung scannen und schon hast du die Verordnung in der thevea Starter Nutzeroberfläche angelegt und geprüft.  

Diese Vorteile bietet dir thevea Starter  

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Bequeme Nutzung ohne Software-Installation 

Schnell, einfach und sicher abrechnen ohne Angst vor Absetzungen 

Übrigens: In thevea erhälst du automatisch den laut Anlage 3 korrekten Umgang mit der Verordnung im Fehlerfall. So weißt du immer genau, was zu tun ist! Wir haben thevea Starter bereits getestet und können dir eine eindeutige Empfehlung aussprechen, thevea für eine unkomplizierte Abrechnungsvorbereitung zu nutzen. Weitere Infos dazu findest du hier. 

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