9. März 2021

Die Corona-Impfung für Heilmittelerbringer 

Die Corona-Impfung ist in aller Munde: Wer kann geimpft werden und wer noch nicht? Gelten in allen Bundesländern dieselben Regelungen? Wie melde ich mich zur Impfung an und wo sind überhaupt die Impfzentren? 

Wir von Praxis-Profi möchten Dich über die Fakten zur Corona-Impfung für Heilmittelerbringer, also für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen aufklären und greifen daher aus aktuellem Anlass und auf Grund der hohen Nachfrage die wichtigsten Fragen rund um das Impfstoffmanagement auf. 

Zudem findest hier du alle wichtigen FAQs zu Covid-19

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Die Inhalte auf einen Blick 

Du erfährst in unserem Blogbeitrag...

...in welche Kategorie Heilmittelerbringer bei der Impfpriorisierung fallen. 

...wie Du einen Impftermin vereinbarst und welche Unterlagen und Dokumente Du dafür brauchst. 

...wie Du als Praxisinhaber Deine Mitarbeiter unterstützen kannst. 

...wo Du weiterführende seriöse Informationen und Updates findest. 

Die Corona-Impfung in Deutschland 

Seit Ende letzten Jahres sind in Deutschland und der EU die ersten Impfstoffe zugelassen. Eine Impfung ist sowohl ein individueller Schutz vor einem schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf und hilft darüber hinaus bei der Eindämmung der Pandemie. Allein in Deutschland sind bisher über 2,2 Millionen Menschen am Coronavirus erkrankt und über 50.000 Menschen daran gestorben. Eine Impfung kann helfen, dass Infektions- und Erkrankungsrisiko, als auch das Risiko einer weiteren Ausbreitung stark zu reduzieren.  

10 Fakten zur Corona-Impfung

  1. 1
    Verfügbare Impfstoffe 
    Von der EU und damit in Deutschland zugelassen sind Impfstoffe von BioNTech/Pfizer unter dem Namen Comirnaty (zugelassen am 21.12.20), Moderna (zugelassen am 06.01.21) und von AstraZeneca (zugelassen am 29.01.21).  
  2. 2
    Impfstoffe in Zulassung 
    Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hat am 27.02. einen Impfstoff der Firma Johnson & Johnson in den USA zugelassen, der nur einmal gespritzt werden muss und im Kühlschrank gelagert werden kann. Eine Zulassung in der EU wird im März erwartet. Zwei weitere Impfstoffe sind in der Entwicklung. 
  3. 3
    Wirkweise 
    Die entwickelten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna sind mRNA-Impfstoffe, während der Impfstoff von AstraZeneca Vektor-basiert ist. 
  4. 4
    Altersunterschiede 
    Der Impfstoff von AstraZeneca wird aktuell aufgrund der derzeit verfügbaren Daten nur für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren empfohlen, da zur Beurteilung der Impfeffektivität ab 65 Jahren aktuell noch nicht ausreichendend Daten vorliegen. 
  5. 5
    Impfdosen 
    Pro Person sind zwei Dosen für einen vollständigen Impfschutz notwendig, die mit Abstand einiger Wochen voneinander verabreicht werden. 
  6. 6
    Impfpriorisierung 
    Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt auf Grund von Empfehlungen und Evaluationen der Ständige Impfkommission (STIKO) fest, wer zuerst geimpft wird. Dabei gibt es drei Stufen der Priorisierung. 
  7. 7
    Hier wird geimpft 
    Derzeit wird vorwiegend in Impfzentren und mit mobilen Impfteams in Pflegeeinrichtungen geimpft. Ein Impfservice durch Haus- und Fachärzte ist geplant, sobald ausreichend Impfstoff ohne besondere Aufbewahrungsregelungen (z.B. eine permanente Kühlung) zur Verfügung steht. 
  8. 8
    Impfangebot für alle 
    Bis Sommer 2021 soll allen Menschen in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden können. 
  9. 9
    Verfügbarkeit 
    Auf Grund der Impfstoffknappheit und derselben Zuverlässigkeit und Sicherheit kann man den Impfstoff nicht frei wählen. 
  10. 10
    Keine Impfpflicht 
    Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig und ist, unabhängig vom Versicherungsstatus, immer kostenfrei. 

Für alle die weitere Zahlen, Daten und Fakten lieben: Der tagesaktuelle Impfstatus, sowie viele weitere Informationen rund um die Bekämpfung der Pandemie sind auf dem deutschen Impfdashboard, der Seite Our World In Data und für die globale Perspektive auf der Weltkarte der Johns Hopkins Universität zu finden.  

Die 3 Stufen der Priorisierung 

Solange Corona-Impfstoffe noch knapp sind, werden zuerst die Personen priorisiert, bei denen die größte Gefahr eines schweren bis tödlichen Krankheitsverlaufes besteht, sowie all diejenigen, die in Berufen arbeiten, in denen sie einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder mit Personen der Risikogruppen arbeiten. Die folgende Auflistung zeigt die drei Gruppen und exemplarische Auflistungen derjenigen, die in diese Gruppe fallen. 

Stufe 1: Höchste Priorität

- Über 80-Jährige 

- Personen in stationären und teilstationären Pflegeheimen, sowie bei ambulanten Pflegediensten 

Medizinisches Personal, das einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt ist oder Patienten der Risikogruppen betreuen (u.a. auf Intensivstationen, in Rettungsdiensten, in der Notaufnahme, in Impfzentren oder in der Onkologie oder Transplantationsmedizin) 

Stufe 2: Hohe Priorität

- Über 70-Jährige 

- Personen nach einer Organtransplantation, mit Trisomie 21, mit Demenz, einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung 

- Personen in Einrichtungen zur Behandlung geistig oder psychisch behinderter Menschen und in medizinischen Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Infektionsrisiko (u.a. Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt) 

- Personal in Kitas und Grundschulen 

Stufe 3: Erhöhte Priorität

- Über 60-Jährige 

- Personen mit bestimmten Krankheitsbildern (u.a. Autoimmunerkrankungen, rheumatologischen Erkrankungen, Schlaganfall, Asthma, Diabetes mellitus, HIV-Infektion) 

- Polizei und Feuerwehr 

- Menschen im Lebensmitteleinzelhandel 

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NEWS: Corona-Impfung für Heilmittelerbringer in Stufe 1 oder 2 

Heilmittelerbringer fallen in Stufe 1 mit höchster Priorität, wenn sie Patienten regelmäßig im Rahmen eines ärztlich verordneten Hausbesuchs, in stationären oder teilstationären Einrichtungen betreuen oder im Rahmen eines ambulanten Pflegedienstes arbeiten. Grundlage dafür ist die Novellierung der Impfverordnung vom 08.02.2021, in der Heilmittelerbringer nun auch  anders als in der ersten Version Verordnung  explizit genannt sind. Die Impfberechtigten sind dort wie folgt beschreibt: “Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.” (§ 2, Abs. 1, Nr. 2) bzw. “Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.” (§ 2, Abs. 1, Nr. 3).  

Alle anderen Heilmittelerbringer, die selbst am Patienten arbeiten (z.B. in einer Praxis), fallen in Stufe 2 mit hoher Priorität nach § 3 Abs. 5 Nr.1. 

Weitere in Heilmittelpraxen tätigen Personen haben Anspruch auf eine Schutzimpfung der Stufe 3 mit erhöhter Priorität nach § 4 Nr. 6. 

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Die Corona-Impfung in den Bundesländern 

Bundesweit einheitlich ist die Regelung, welche Personen, in welche der drei Priorisierungsgruppen fallen. Die Organisation der Impfung und die Vergabe von Impfterminen anhand der drei Stufen koordinieren jedoch die Bundesländer. Spezifische Informationen zum Impfmanagement der Bundesländer sind auf den jeweiligeSeiten der Landesregierungen zu finden. Viele haben darüber hinaus eigene Informationsseiten zum Coronavirus angelegt. Der Patientenservice hat hier die relevanten Seiten aller 16 Bundesländer aufgelistet, sodass Du Dich schnell und einfach informieren kannst, wie es in Deinem Bundesland aussieht. Exemplarisch stellen wir hier einmal die Regelungen für das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen vor. 

Corona-Impfungen in NRW 

In NRW sind die Städte und Kreise für Organisation und Logistik eines reibungslosen Impfprozesses zuständig. Die Kassenärztlichen Vereinigungen koordinieren das medizinische Personal und kümmern sich um die Terminvergabe und die Durchführung der Impfungen. Personen über 80 haben gesonderte Einladungsschreiben zu einem Impftermin bekommen. Alle weiteren Personen der Priorisierungsgruppe 1 erhalten entweder Informationen, die zwischen ihrem Arbeitgeber und dem lokalen Impfzentrum abgestimmt wurden oder können sich selbst als Impfberechtigte online zu einem Impftermin anmelden.  

Auf Grund der Bevölkerungsdichte, gibt es in NRW zwei Vermittlungsstellen für Impftermine: 

Eine für Nordrhein (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) und eine für Westfalen-Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Hier kannst Du herausfinden, zu welcher Stelle Deine Postleitzahl gehört. Schau unbedingt auf die Seite Deines zuständigen Impfzentrums, um herauszufinden, wie die Impfanmeldung bei Dir vor Ort abläuft, damit Du die für Dich relevanten Informationen bekommst. 

Frage 1: Wo befinden sich die Impfzentren und wie finde ich meins? 

Informationen zu den Impfzentren in Deiner Region und zur Terminvergabe findest Du auf den Infoseiten Deines Bundeslandes. In NRW gibt es derzeit 53 Impfzentren, die hier zu finden sind. 

Frage 2: Wie melde ich mir zur Impfung an? 

Eine Terminvermittlung ist online über termin.corona-impfung.nrw/home (für das Rheinland) oder www.impfterminservice.de/impftermine (für Westfalen) möglich. Die passenden Seiten sind i.d.R. auch direkt auf den Seiten der Impfzentren verlinkt. 

Frage 3: Was muss ich zum Impftermin mitbringen? 

Zum Impftermin musst Du die folgenden Dinge mitbringen: 

- Terminbestätigung 

- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) 

- Medizinische Maske (OP-Maske, FFP-2 oder KN95 / N95-Maske) 

- Arbeitgebernachweis 

Darüber hinaus kannst Du die folgenden Dinge mitbringen, um den Prozess im Impfzentrum zu beschleunigen: 

- Impfpass 

- Krankenkassenkarte 

- Medizinische Dokumente zu Vorerkrankungen (z.B. Herzpass, Diabetikerausweis, Medikamentenliste) 

- Anamnese- und Einwilligungsbogen  

- Aufklärungsmerkblatt 

Ergänzend zu den nationalen Priorisierungen, kann es vorkommen, dass einzelne Bundesländer alle Heilmittelerbringer (unabhängig von einer Tätigkeit in der stationären oder ambulanten Pflege) in die Stufe 1 mit höchster Priorität stellen oder bereits Anmeldungen für Impftermine der Berechtigten aus Stufe 2 vergeben - wie beispielsweise das Land Baden-Württemberg.  

Unser Tipp: Markiere die Informationsseite Deines Bundeslandes und die Deines Fachverbandes als Lesezeichen und checke sie regelmäßig. So hast Du die neusten Änderungen und Updates immer im Blick. 

Corona-Impfung für Heilmittelerbringer

Die Corona-Impfung für Heilmittelerbringer ist bereits angelaufen.

Nachweis der Impfpriorisierung für Heilmittelerbringer 

Um eine Corona-Impfung für Heilmittelerbringer zu bekommen, brauchst Du nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 einen Nachweis für die priorisierte Berechtigung zur Impfung. Diese kann Dir Dein Arbeitgeber ausstellen und dort bestätigen, dass Du als Therapeut in stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Pflege oder bei Hausbesuchen der Risikogruppe arbeitest bzw. dort Patienten betreust.   

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Der Nachweis zur Corona-Impfung für Heilmittelerbringer sollte die folgenden Informationen enthalten: 

- Vorname, Nachname, Geburtsdatum des Therapeuten 

- Name und Anschrift der Praxis 

- Hinweis zur Anspruchsberechtigung der Stufe 1 oder 2 (inkl. Angabe der Paragraphen der Impfschutz-Verordnung) 

- Ort und Datum 

- Stempel und Unterschrift der Praxis bzw. des Praxisinhabers 

Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die Impfung 

Weiterführende Informationen zum Coronavirus gibt es bei den folgenden Institutionen:

Die Bundesregierung informiert über alle grundlegenden Fragen rund um das Coronavirus in Deutschland, u.a. über die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenzen oder Unterstützungs- und Finanzierungsprogramme des Landes. 

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