Seit dem 01.01.2021 ist die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft, die vor allem für Heilmittelerbringer eine Vielzahl an Neuerungen und Anpassungen gebracht hat. Der Beschluss vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach einer Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat viele Vorteile und Verbesserungen versprochen: Mehr Klarheit, größere Standardisierungen und weniger Bürokratie.
In diesem Artikel werfen wir von Praxis-Profi einen Blick auf die Heilmittelrichtlinie 2021 und fragen nach: Was ist seit Beginn des Jahres passiert? Was gibt es Neues? Wo zeigen sich Chancen und Herausforderungen in der Praxis?
Rückblick: Ziele der Heilmittelrichtlinie 2021
Die Ziele der überarbeiteten Heilmittelrichtlinie 2021 waren Zeitersparnis, Entbürokratisierung, Flexibilität und eine Optimierung innerhalb der Praxis(-abläufe). Die folgenden zentralen Neuerungen sollen diese Versprechen erfüllen:
Heilmittelkatalog
Komplexitätsreduzierung der Diagnosegruppen, Wegfall der Unterscheidung zwischen kurz-, mittel- oder langfristigem Behandlungsbedarf
Formulare
Muster 13, 14 und 18 werden zu einem zentralen Muster 13
Systematik
Abschaffung der Regelfallsystematik, patientenindividuellen Leitsymptomatik
Ärztliche Verordnungsoptionen
Verlängerung der Frist zum Behandlungsbeginn, flexible Behandlungsfrequenzen, orientierende Behandlungsmenge, mehrere Leitsymptomatiken, parallele Verordnung von vorrangigen und ergänzenden Heilmitteln u.v.m.
Status Quo: Umsetzung und Anwendung
Eine aktualisierte Fassung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) ist nach einer Änderung vom 18.03.2021 am 01.07.2021 in Kraft getreten.
Das sind die zentralen Anpassungen seit 2021:
Heilmittelrichtlinie 2021: Chancen und Best-Practices
Die Coronakrise ist auch an der Heilmittelbranche nicht vorbei gegangen. Neben Coronahilfen für Heilmittelerbringer (wir berichteten) sind seit dem 1. Juli explizit auch Behandlungen des Post-COVID-19-Syndrom aufgenommen – als besonderer Verordnungsbedarf. Die neue S1-Leitlinie gibt nun aktualisierte klinisch-praktische Empfehlungen für das sogenannte “Long-Covid-Syndrom”. Die unter Corona eingeführte Hygienepauschale wird bis Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Heilmittelrichtlinie 2021: Herausforderungen und Verbesserungspotenzial
Schon bei Einführung der Heilmittelrichtlinie war abzusehen, dass einige Punkte zwar in der Theorie geplant sind, jedoch noch nicht zum Jahresbeginn umgesetzt werden können. Zwei zentrale Herausforderungen sind die Neueinführung der Blankoverordnung und die Verhandlung und Abstimmung zu bundeseinheitlichen Verträgen der verschiedenen Heilmittelerbringer. Hier besteht auch jetzt noch weiterer Handlungs- bzw. Klärungsbedarf, sodass diese beiden Themen sicherlich auch 2022 noch auf der Agenda stehen werden.
Blankoverordnung
Eine der zentralen Neuerungen der Heilmittelrichtlinie 2021 ist die Einführung der sogenannten Blankoverordnung. Hier geben Ärzte weiterhin Indikationsstellung und Verordnung vor, die Heilmittelerbringer selbst können jedoch über die genaue Leistung, Dauer und Frequenz entscheiden und bekommen so eine wesentlich größere Behandlungsfreiheit und -verantwortung als zuvor. Geplanter Abschluss der Verhandlungen zur Blankoverordnung war ursprünglich der 15.03.2021. Verschoben wurde der Termin jetzt auf den 30.09.2021.
Bundeseinheitliche Verträge
Zwar ist die neue Heilmittelrichtlinie bereits im Januar in Kraft getreten und damit auch das neue Muster 13 für alle Bereiche. Die dazugehörigen Rahmenverträge der einzelnen Heilmittelerbringer sind jedoch bis heute noch nicht in allen Fachbereichen verhandelt und unterschrieben. Erst seit dem 1. August 2021 gilt folgender neuer Bundesrahmenvertrag für die Physiotherapie, der nach vielen Verhandlungsrunden und zwei Schiedsverfahren in Kraft getreten ist. Parallel dazu gilt seit dem 1. August eine neue Preisliste in der Physiotherapie. Die Verträge für Ergotherapie und Ernährungstherapie befinden sich nach wie vor in Verhandlung. Die Rahmenverträge für Podologie wurden zuletzt am 30.11.2020 angepasst (neue Preise gelten seit dem 01.07.2021), für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie seit 16.03.2021.
Frag den Profi: Die wichtigsten Antworten zur Heilmittelrichtlinie 2021
Branchenexpertin Natali Kewitz, ehemalige Erhotherapeutin und jetzt bei der thevea GmbH tätig, beantwortet die wichtigsten Fragen, was sich seit Einführung der neuen Heilmittelrichtlinie 2021 verändert hat.
Praxis-Profi: welche Änderungen sind mit der neuen Heilmittelrichtlinie in Kraft getreten und was war ihr Zweck?
Natali: Mit der neuen Heilmittelrichtlinie sollte natürlich alles einfacher und einheitlicher werden. Die wichtigste Neuerung ist ganz klar das neue Verordnungsmuster 13 – ein Formular für alle Heilmittelbereiche. Zusätzlich gab es aber auch viele Änderungen in der Heilmittelrichtlinie und dem Heilmittelkatalog, die die Behandlung der Patienten effektiver und flexibler gestalten sollten. Dazu zählt zum Beispiel der verlängerte Zeitraum eine Behandlung zu beginnen – von 14 auf 28 Tage.
Zudem hat der Arzt die Möglichkeit nach Ausschöpfung der orientierenden Behandlungsmenge, auch weitere Verordnung auszustellen, das heißt: Sollte weiterhin ein Therapiebedarf bestehen, kann der Arzt das entsprechend in der Patientenakte dokumentieren und weitere Behandlungen oder Verordnungen ausstellen und das ganz ohne Genehmigungsverfahren bei den Kostenträgern. Das Genehmigungsverfahren bei langfristigen Heilmittelverordnungen – also bei Dauerpatienten, das ist auch weggefallen.
Dadurch, dass es keine Regelfallsystematik mehr gibt, fallen auch hier die Genehmigungsprozesse weg, womit auch ein ganzes Stück Bürokratie bei den Therapeuten abgebaut worden ist. Und der Arzt hat auch die Möglichkeit mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung zu verschreiben, sodass die Therapie durch den Therapeuten ganz effektiv gestaltet werden kann und der Therapeut individuell auf die Bedürfnisse des Patienten eingehen kann.
Praxis-Profi: Würdest du sagen, dass sich seitdem alles zum Positiven entwickelt hat oder siehst du bei manchen Punkten eben auch noch Verbesserungsbedarf oder Schwierigkeiten?
Erfahre noch mehr zur Heilmittelrichtlinie auf der Website von thevea!
Natali: Anfang des Jahres gab es natürlich einige Startschwierigkeiten mit der neuen Heilmittelrichtlinie. Mit dem neuen Verordnungsmuster und dadurch, dass zu Beginn auch die Rahmenverträge nicht in allen Berufsgruppen vorhanden waren, blieben natürlich viele Fragen ungeklärt. Nach knapp zehn Monaten würde ich aber sagen, dass die Vorteile mittlerweile überwiegen und sich der Großteil der Heilmittelbranche auf die neue Richtlinie und das neue Verordnungsmuster eingestellt hat.
Durch die Veröffentlichung der Rahmenverträge in der Podologie, Logopädie und zuletzt auch in der Physiotherapie sind die letzten offenen Fragen in den Bereichen geklärt worden und haben das Ganze nochmal abgerundet. Einzig in der Ergotherapie bleibt es weiterhin spannend – hier fehlen immer noch die Rahmenverträge. Da bleibt es also abzuwarten, was sich daraus noch ergeben wird.
Praxis-Profi: Hast du vielleicht auch Erfahrungswerte von Praxisinhaber:innen selbst bekommen? Sind diese auf Probleme gestoßen oder war das Feedback von diesen eher positiv?
Natali: Wie gerade schon gesagt, am Anfang gab es halt einige Probleme – da blieben viele Fragen zu Beginn noch offen. Zum Beispiel haben viele Ärzte doch noch auf dem alten Verordnungsmuster Verordnungen ausgestellt. Es herrschte noch eine Unsicherheit, wie weiterhin Langzeit-Verordnungen verordnet werden können, nachdem die Regelfallsystematik abgeschafft wurde und es gab zum Beispiel auch Probleme – ganz einfache Probleme, wie zum Beispiel: Wer muss auf dem Feld Leistungserbringer eingetragen werden auf der Rückseite der Verordnung? Ohne die Rahmenverträge tappten die Heilmittelerbringer dann natürlich zu Beginn noch im Dunkeln und auch wir konnten bei manchen Fragen nur Empfehlungen aussprechen, da einfach noch die einheitliche Regelung fehlte.
Durch die Rahmenverträge ist natürlich viel geklärt worden und wie gesagt – es hat das ganze abgerundet, so dass Praxisinhaber da jetzt auf der sicheren Seite sein können. Von so einer Verordnung hängt natürlich auch immer viel ab, daher ist es auch wichtig, dass diese dann korrekt ausgestellt wird und dass man da einfach eine Sicherheit hat, dass man genau weiß, worauf es ankommt. Heute lässt sich sagen, dass es mittlerweile alles ganz rund läuft. In der Ergotherapie sind halt noch einige Fragen offen, aber ich hoffe, das kann jetzt auch zu Ende des Jahres oder spätestens zu Beginn nächsten Jahres aufgeklärt werden.