Hast Du schon mal überlegt, wie Du als Praxisinhaber:in Deine Services weiter ausbauen kannst? Gerade in der Physiotherapie gibt es hier einige gute Ideen. Neben den Behandlungen auf Rezept, bauen viele Physiotherapiepraxen daher ihre Angebote für Privatpatient:innen immer weiter aus. Dabei wird unterschieden zwischen Praxen, die sowohl Angebote für GKV-Patient:innen haben als auch für Selbstzahler oder privat Versicherte und solchen, die reine Privat- und Selbstzahlerpraxen sind, das heißt gar nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Es gibt viele gute Gründe, sich neben der Behandlung mit Rezepten auch auf Serviceleistungen für Selbstzahler:innen und Privatpatient:innen zu fokussieren.
Was genau es damit auf sich hat und wie die Abrechnung funktioniert, zeigen wir von Praxis-Profi in diesem Artikel.
Die Inhalte im Überblick
Unterscheidung zwischen Privatpatient:innen und
Selbstzahler:innen
Vorteile für Praxisinhaber:innen und Patient:innen
Zusätzliche Serviceleistungen im Überblick
Abrechnungsprozesse und Hinweise zur Preisgestaltung
Neue Kundengruppen entdecken: Privatversicherte & Selbstzahler:innen
Arztpraxen können im Rahmen ihrer Budgetierungen nur eine begrenzte Anzahl an Verordnungen im Quartal bzw. Jahr ausstellen. Einige Therapieangebote - besonders aus dem Bereich der Alternativmedizin - werden darüber hinaus gar nicht von den Krankenkassen übernommen. Viele Patient:innen möchten jedoch über den Rahmen der GKV-Leistungen hinaus länger, öfter oder auch mit anderen Angeboten behandelt werden. Diese Personen sind in der Regel entweder bereits privat versichert oder aber Selbstzahler:innen, die Angebote wahrnehmen möchten, die über ihre GKV-Leistungen hinausgehen. Physiotherapeutische Angebote für gesetzlich Versicherte sind gemäß § 12 SGB V “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu erbringen und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten”. Da viele Patient:innen jedoch eine Behandlung wünschen, die über dieses Maß des Notwendigen hinausgeht, bieten sich gesonderte Leistungen für Privatversicherte und Selbstzahler:innen an, um diesem Wunsch gerecht zu werden.
Privatversicherte
Eine private Krankenversicherung kann sowohl ergänzend als auch anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Etwas mehr als 11% der deutschen Bevölkerung sind vollständig privat versichert. Das sind knapp unter 9 Millionen Menschen. Dazu gehören Selbstständige und Freiberufler:innen, beihilfeberechtigte Beamt:innen oder generell Personen mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Bei einer (physiotherapeutischen) Behandlung gehen Privatversicherte in Vorleistung, das heißt sie zahlen direkt vor Ort in der Praxis. Rückwirkend können sie sich dann die gesamten Behandlungskosten bzw. einen Teilbetrag von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Selbstzahler:innen
Als Selbstzahler:innen gelten alle Personen, die eine (physiotherapeutische) Behandlung in Anspruch nehmen für die sie keine ärztliche Verordnung haben bzw. die nicht von Ärzt:innen verordnet werden kann. Es gibt viele gute Gründe, warum Personen auf eigene Kosten Behandlungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel zur Prävention, ergänzend zu einer verordneten Behandlung zum optimalen Erreichen des Therapieziels, zur Überbrückung von Therapiepausen oder einfach zum Wohlfühlen. Gerade im Wellness- und Wohlfühlbereich, zum Beispiel bei Massagen, bieten sich auch Gutscheine an, um Freunden, Bekannten oder Kolleg:innen eine Freude zu machen.
Zentrale Vorteile
Es gibt viele Vorteile, extra Serviceleistungen für Selbstzahler:innen und Privatpatient:innen anzubieten. Die wichtigsten möchten wir hier einmal vorstellen.
Vorteile für Patient:innen
Vorteile für Praxisinhaber:innen
Schon unseren Newsletter abonniert?
Klicke dazu einfach auf den Button
Angebote für Selbstzahler:innen und Privatpatient:innen
Die Vorteile liegen auf der Hand. Was also kannst Du nun konkret anbieten, um ein Mehrgeschäft zu generieren, bestehende Kunden weiter zu binden und neue anzulocken? Hier einige Ideen und Beispiele, mit welchen Angeboten für Selbstzahler:innen und Privatpatient:innen Du neben der Arbeit mit Verordnungen punkten und mehr Umsatz generieren kannst:
Die Preisgestaltung
Angemessene Honorare sind die Grundlage, einen hohen Qualitätsstandard halten zu können. Gerade bei Angeboten für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen ist dieser Grundsatz wichtig, denn hier gibt es keine starren Vorgaben wie bei einer Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber für Privatpatienten und Selbstzahler den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung von physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,4 und 2,3. Egal für welchen Multiplikator Du Dich entscheidest. Wichtig ist, dass die Preisgestaltung für Deine Patient:innen nach dem Patientenrechtegesetz nachvollziehbar und einsehbar ist.
Privat Versicherte (PKV)
Grundsätzlich gilt: Therapeutische Angebote für Privatversicherte werden durch die private Krankenkasse in der Regel nur erstattet, wenn sie auf Grund einer Verordnung eines Arztes, eines Heilpraktikers oder eines Heilpraktikers für Physiotherapie durchgeführt werden. Eine allgemein verbindlich geltende Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Häufig orientieren sich Praxen jedoch an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), die für alle Bereiche der Heilmittelerbringung Preisvorschläge macht. Die Übersicht basiert auf bundesweiten Befragungsergebnissen von Praxen, auf Fachgutachten von Expert:innen und auf Analysen von frei zugänglichen Preislisten im Internet. Eine Preisgestaltung, die an die GebüTh angelehnt ist macht Dein Angebot gerade für Privatpatient:innen attraktiv, da Privatkrankenkassen Behandlungen auf Grundlage der GebüTh in der Regel ohne Rückfragen oder Beanstandungen abrechnen.

Massagen sind beliebte Angebote für Selbstzahler:innen
Zu Beginn einer physiotherapeutischen Behandlung von Privatpatienten wird das Honorar zwischen Dir und den Patient:innen durch eine individuelle Honorarvereinbarung bzw. einen Behandlungsvertrag geregelt. Die Behandlungskosten müssen dabei unabhängig von einer möglichen späteren Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung an Dich gezahlt haben, damit Du hier Sicherheit hast, die Dir entstandenen Kosten auch wirklich zu bekommen. Jede erhaltene Behandlung ist durch die Patienten mit Datum und Unterschrift gegenzuzeichnen.
Selbstzahler:innen
Für Selbstzahler:innen gelten im Grundsatz dieselben Regelungen, was Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Höchstgrenzen für Behandlungspreise angeht. Die Preislisten einer Praxis unterscheiden daher häufig nicht zwischen diesen beiden Gruppen. Wichtig ist in diesem Kontext vor allem zu wissen, dass alle Leistungen ohne ärztliche Verordnung der Mehrwertsteuerpflicht von 7% unterliegen.
In fünf Schritten zur Angebots- und Preisgestaltung
Wir haben Dir gezeigt, welche Behandlungen und Angebote es auf dem Markt der Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen gibt und woran sich die Preise für diese Leistungen orientieren. Wenn Du Dich jetzt fragst, wie Du das Ganze für Dich umsetzen kannst, haben wir hier zum Abschluss noch fünf übersichtliche Schritte, mit denen Du Deine Angebote und Preise gestalten kannst:
Marktrecherche extern
Was bietet die unmittelbare Konkurrenz an? Welche Angebote zu welchen Preisen gibt es?
Marktrecherche intern
Was wünschen sich Deine bestehenden Patient:innen? Was bietet ihnen einen Mehrwert? Was sind sie bereit zu zahlen? Wie oft würden sie solche Angebote in Anspruch nehmen?
Strategieentwicklung
Welche Expertise hast Du in Deiner Praxis? Welche Angebote für Selbstzahler:innen kannst und möchtest Du anbieten? Wo kannst Du einen besonderen Mehrwert bieten? Wie kannst Du Dich bewusst von der Konkurrenz abheben?
Kostenkalkulation
Welche Angebote rechnen sich für Dich?
Testen
Bevor Du gleich mit einem mehrseitigen Angebotskatalog ankommst, empfiehlt es sich, einige wenige Ideen zu testen. Wie reagieren die Patient:innen? Was wird angenommen? Was wird weniger stark nachgefragt?
Gerade bei Angeboten für Selbstzahler:innen bieten sich Paketpreise an, z.B. 5-er/10-er Karten oder Familienpreise. Darüber hinaus kannst Du über Kombi-Pakete (z.B. Massage & Fango) oder schön gestaltete Gutscheine in verschiedenen Höhen nachdenken. All diese Dinge bewegen Menschen dazu, mehr zu kaufen oder einen Service regelmäßiger in Anspruch zu nehmen - und genau das willst Du ja erreichen.

So gewinnst du mehr Selbstzahler:innen für deine Praxis
4 Tipps, die du in deiner Praxis ohne Aufwand umsetzen kannst.